Analyse bestehender Geschäftsführerversorgungen

Überprüfung Pensionszusagen

Viele Gesellschafter-Geschäftsführer von mittelständischen Unternehmen haben sich in der Vergangenheit eine Pensionszusage erteilt, ohne über den tatsächlichen Liquiditätsaufwand und die gravierenden Folgen bei nicht ausreichender Ausfinanzierung informiert worden zu sein.
Häufig wurde die Pensionszusage über eine Kapitallebensversicherung rückgedeckt, was nun zu Problemen führen kann. Häufig wird die Situation erst beim herannahenden Ruhestandsbeginn und Unternehmensverkauf deutlich: Die Pensionszusage ist durch gestiegenen Kapitalbedarf zur Ausfinanzierung und sinkende Überschüsse der Kapitallebensversicherungen gefährdet.

Für Sie als Geschäftsführer besteht eine Pensionszusage? Nutzen Sie unser Know-How zur Überprüfung Ihrer Absicherung!

Zeitwertkonten

Im Jahre 1998 trat das sogenannte "Flexi"- Gesetz (Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitmodelle) in Kraft. Dadurch wurde die Grundlage für eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung geschaffen.

Arbeitgeber können in Geld geführte, insolvenzgeschützte
Lebensarbeitszeitkonten einrichten. Im Rahmen der Entgeltumwandlung werden diese vom Arbeitnehmer bespart.

Im Gegensatz zur betrieblichen Altersvorsorge ist eine Verfügbarkeit vor dem 60. Lebensjahr möglich.

Zeitwertkonten bieten dem Arbeitnehmer viele Möglichkeiten:

• Flexibilisierung der Arbeitszeit, zum Beispiel für
Meisterschule
• Vorgezogener Ruhestand
• Übertragung in einen Durchführungsweg der betrieblichen • Altersversorgung

Der Unternehmer profitiert zum Beispiel so:

• Reduzierung von Personalkosten bei
Vorruhestandsregelungen
• Motivation der Mitarbeiter
• Arbeitszeitausgleich bei Nachfrageschwankungen
• Vermeidung überalterter Mitarbeiterstrukturen

Lassen Sie sich von uns beraten, welche Vorteile Sie mit Zeitwertkonten für Ihr Unternehmen erzielen können!